Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Diese Pflicht folgt bereits aus dem EuGH-Urteil von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022; sie gilt unabhängig von einem neuen Gesetz. Erfasst werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Erfassung ist geplant, aber noch nicht in Kraft.
Arbeitszeiterfassung bezeichnet die Pflicht des Arbeitgebers, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit seiner Beschäftigten zu dokumentieren. Sie ist die Grundlage dafür, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten überhaupt kontrollieren zu können.
Auf einen Blick
- Die Pflicht besteht schon heute: Das Bundesarbeitsgericht hat sie am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet, im Anschluss an das EuGH-Urteil von 2019
- Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit; eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, auch eine händische Aufzeichnung genügt
- Sie gilt unabhängig vom Gehalt; ausgenommen sind nur echte leitende Angestellte (siehe Leitende Angestellte)
- Für die Erfassungspflicht selbst gibt es bislang keine unmittelbare Sanktion; ein Bußgeld droht erst, wenn die Aufsichtsbehörde die Erfassung anordnet und der Arbeitgeber das ignoriert, hier ist der Gesetzgeber am Zug
Häufige Fragen
Muss die Erfassung elektronisch sein?
Bisher nicht. Das geltende Recht schreibt keine bestimmte Form vor, auch eine händische Aufzeichnung genügt. Eine Pflicht zur grundsätzlich elektronischen Erfassung ist im Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 vorgesehen, geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027 (siehe Arbeitszeitgesetz).
Wer ist für die Erfassung verantwortlich?
Der Arbeitgeber. Die eigentliche Aufzeichnung darf er an die Beschäftigten delegieren; verantwortlich für ein funktionierendes System und die Einhaltung bleibt aber er.
Gilt die Pflicht auch für Gutverdiener und Führungskräfte?
Ja, unabhängig von der Gehaltshöhe. Nur echte leitende Angestellte sind ausgenommen; ein hohes Gehalt oder ein Titel allein genügt dafür nicht.
Stand: August 2026
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.