Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Beschäftigte sowie Mütter nach der Geburt. Kern sind die Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, in denen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf. Hinzu kommen Beschäftigungsverbote bei Gefährdungen und ein weitreichender Kündigungsschutz. Der Mutterschutz gilt unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses.
Auf einen Blick
- Schutzfristen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung; nach der Geburt verlängert auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und bei Geburt eines Kindes mit Behinderung
- In der Schutzfrist nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot; vor der Geburt darf die Frau nur auf ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten
- Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und Arbeitsbedingungen anpassen; bei Gefährdung greifen weitere Beschäftigungsverbote
- Besonderer Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung; eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung zulässig
- Voraussetzung für den Schutz ist praktisch, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß; die Mitteilung wird daher dringend empfohlen
Häufige Fragen
Wie lange dauern die Schutzfristen?
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Nach der Geburt verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei einem Kind mit Behinderung.
Darf in der Schutzfrist gearbeitet werden?
Nach der Geburt nicht, dort gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt kann die Frau auf ausdrücklichen, jederzeit widerruflichen Wunsch weiterarbeiten.
Wie weit reicht der Kündigungsschutz?
Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig und nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
Muss die Schwangerschaft gemeldet werden?
Eine Pflicht besteht nicht, der Schutz greift aber praktisch erst, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß. Eine frühzeitige Mitteilung sichert Schutzfristen und Kündigungsschutz.
Fachlich geprüft: Legal Team, Leapsome · Stand: August 2026
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