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Elternzeit

Elternzeit ist der Anspruch von Beschäftigten auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung ihres Kindes. Pro Kind sind bis zu drei Jahre möglich, ein Teil davon lässt sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen. Die Elternzeit muss fristgerecht angemeldet werden, und während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Teilzeitbeschäftigung beim selben Arbeitgeber ist unter Voraussetzungen möglich.

Auf einen Blick

  • Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres; bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag übertragen werden
  • Anmeldung schriftlich: für Zeiträume bis zum dritten Geburtstag mindestens sieben Wochen vorher, für spätere Zeiträume mindestens 13 Wochen vorher
  • Besonderer Kündigungsschutz ab Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der gesamten Elternzeit; eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zulässigkeitserklärung möglich
  • Während der Elternzeit ruht die Arbeitspflicht; eine Teilzeit von bis zu 32 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber ist unter Voraussetzungen möglich
  • Elternzeit (Freistellung) und Elterngeld (Geldleistung) sind zu unterscheiden; beide folgen eigenen Regeln

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Elternzeit?

Bis zu drei Jahre pro Kind. Bis zu 24 Monate davon können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschoben werden.

Wann muss die Elternzeit angemeldet werden?

Schriftlich, für Zeiträume bis zum dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Zeiträume danach spätestens 13 Wochen vorher.

Besteht Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Ja. Ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig und nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Darf man in der Elternzeit arbeiten?

Ja, in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden. Beim eigenen Arbeitgeber besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit.

Fachlich geprüft: Legal Team, Leapsome · Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.