Eine Abmahnung rügt ein konkretes Fehlverhalten und fordert den Arbeitnehmer auf, es künftig zu unterlassen, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Folgen im Wiederholungsfall. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist sie meist Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zuvor die Chance zur Verhaltensänderung gegeben haben. Eine wirksame Abmahnung benennt das Fehlverhalten genau, fordert zur Änderung auf und droht Konsequenzen an. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, sie sollte aber zeitnah erfolgen.
Auf einen Blick
- Drei Funktionen: das konkrete Fehlverhalten dokumentieren, zur Änderung auffordern (Rügefunktion) und Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen (Warnfunktion)
- Nur vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel erforderlich; vor einer personenbedingten (etwa wegen langer Krankheit) oder betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann sie entbehrlich sein
- Keine gesetzliche Form und keine feste Frist; aus Beweisgründen schriftlich und zeitnah, mit genauer Angabe von Datum, Ort und Verhalten
- Eine pauschale Rüge ohne konkreten Vorfall oder ohne Androhung von Konsequenzen ist keine wirksame Abmahnung
- Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung zur Personalakte verlangen; eine unberechtigte Abmahnung kann er entfernen lassen
Häufige Fragen
Braucht man vor einer Kündigung immer eine Abmahnung?
Nein. Eine Abmahnung ist in der Regel nur vor einer verhaltensbedingten Kündigung nötig, also wenn der Arbeitnehmer ein steuerbares Fehlverhalten zeigt. Vor einer personenbedingten Kündigung (etwa wegen langer Krankheit) oder einer betriebsbedingten Kündigung ist sie grundsätzlich nicht erforderlich. Auch bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann sie entbehrlich sein.
Wie viele Abmahnungen sind vor einer Kündigung nötig?
Es gibt keine feste Zahl. Bei gleichartigen, leichteren Pflichtverletzungen genügt oft eine einschlägige Abmahnung; bei geringem Gewicht können mehrere nötig sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer gewarnt war und sein Verhalten hätte ändern können.
Muss eine Abmahnung schriftlich sein?
Nein, sie ist formfrei und auch mündlich möglich. In der Praxis sollte sie schriftlich erfolgen, weil der Arbeitgeber Zugang und Inhalt im Streitfall beweisen muss.
Wann verfällt eine Abmahnung?
Eine feste Verfallsfrist gibt es nicht. Mit zunehmendem Zeitabstand und beanstandungsfreiem Verhalten verliert sie an Gewicht; eine sehr alte Abmahnung trägt eine spätere Kündigung meist nicht mehr.
Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?
Er kann eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen und bei einer unberechtigten Abmahnung deren Entfernung aus der Akte verlangen, notfalls gerichtlich.
Fachlich geprüft: Legal Team, Leapsome · Stand: August 2026
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