Ein Praktikum ist eine zeitlich begrenzte Tätigkeit zum Sammeln praktischer Erfahrung. Ob Mindestlohn zu zahlen ist, hängt davon ab, ob es sich um ein Pflichtpraktikum (schul- oder studienordnungsbedingt) oder ein freiwilliges Praktikum handelt: Freiwillige Praktika sind ab mehr als drei Monaten mindestlohnpflichtig, Pflicht- und Orientierungspraktika bis drei Monate sind ausgenommen (§ 22 MiLoG). Für Praktikanten nach § 26 BBiG gelten Teile des Berufsbildungsrechts.
Auf einen Blick
- Pflichtpraktika, die schul- oder studienordnungsbedingt vorgeschrieben sind, sind vom Mindestlohn ausgenommen (§ 22 MiLoG)
- Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind ebenfalls mindestlohnfrei
- Freiwillige Praktika werden bei einer Dauer von mehr als drei Monaten mindestlohnpflichtig (aktuell 13,90 Euro pro Stunde, Stand 2026)
- Für Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG gelten Teile des Berufsbildungsrechts, etwa zu Vergütung und Zeugnis
- Es besteht eine Nachweispflicht über die wesentlichen Inhalte des Praktikums
- Ein als Praktikum bezeichnetes, tatsächlich aber reguläres Arbeitsverhältnis löst volle Arbeitnehmerrechte aus
Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum
- Pflichtpraktikum: durch Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben; keine Mindestlohnpflicht, unabhängig von der Dauer
- Freiwilliges Praktikum: nicht vorgeschrieben; bis zu drei Monate mindestlohnfrei, danach mindestlohnpflichtig ab dem ersten Tag des vierten Monats
- War von Anfang an eine Dauer von mehr als drei Monaten vorgesehen, gilt der Mindestlohn bereits ab dem ersten Tag
Häufige Fragen
Muss ein Praktikum vergütet werden?
Nicht zwingend. Pflichtpraktika und Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen. Freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten sind dagegen mindestlohnpflichtig. Unabhängig davon kann freiwillig eine Vergütung gezahlt werden.
Wann wird aus einem Praktikum ein Arbeitsverhältnis?
Wenn nicht das Lernen, sondern die verwertbare Arbeitsleistung im Vordergrund steht, liegt der Verdacht eines verdeckten Arbeitsverhältnisses nahe. Die Bezeichnung „Praktikum“ wird mitunter genutzt, um ein günstiges Arbeitsverhältnis zu verdecken. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung; liegt in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis vor, greifen die vollen Arbeitnehmerrechte einschließlich Mindestlohn.
Was gilt für Praktikanten nach § 26 BBiG?
Erfasst sind Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse zu erwerben, ohne dass eine Berufsausbildung im engeren Sinne vorliegt. Auf sie sind bestimmte Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechend anwendbar, etwa zu einer angemessenen Vergütung und zum Zeugnis.
Gilt der Mindestlohn ab dem ersten oder dem vierten Monat?
Bei einem freiwilligen Praktikum von mehr als drei Monaten besteht die Mindestlohnpflicht ab dem ersten Tag des vierten Monats. War von vornherein eine längere Dauer vereinbart, gilt der Mindestlohn ab dem ersten Tag.
Stand: August 2026
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.