E

Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung sichert Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen ihr volles Arbeitsentgelt (§ 3 EntgFG). Voraussetzung ist eine unverschuldete Erkrankung und eine 4-wöchige Wartezeit seit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es gilt das Entgeltausfallprinzip: gezahlt wird, was ohne die Krankheit verdient worden wäre.

Auf einen Blick

  • Anspruch auf bis zu 6 Wochen volles Entgelt je Krankheitsfall (§ 3 EntgFG), wenn die Krankheit unverschuldet und alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist
  • Der Anspruch entsteht erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit seit Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Gezahlt werden 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip
  • Nach Ablauf der 6 Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (rund 70 % des Bruttoentgelts, gedeckelt auf 90 % netto, bis zu 78 Wochen je Krankheit)
  • Fällt ein gesetzlicher Feiertag in die Krankheit, bleibt das Entgelt erhalten
  • Kleinbetriebe erhalten die Kosten über die U1-Umlage teilweise erstattet (Ausgleichsverfahren nach dem AAG)

Fortsetzungserkrankung und neuer Anspruch

  • Bei derselben Krankheit besteht ein neuer 6-Wochen-Anspruch erst, wenn der Arbeitnehmer vorher mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit 12 Monate vergangen sind (§ 3 EntgFG)
  • Bei einer neuen, anderen Krankheit entsteht grundsätzlich ein eigener 6-Wochen-Anspruch, auch wenn sie unmittelbar an eine vorherige Erkrankung anschließt

Häufige Fragen

Ab wann besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Erst nach einer ununterbrochenen Wartezeit von 4 Wochen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Erkrankt jemand vorher, zahlt für diese Zeit die Krankenkasse Krankengeld; danach greift die Entgeltfortzahlung.

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?

100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Nach dem Entgeltausfallprinzip erhält der Arbeitnehmer das, was er ohne die Arbeitsunfähigkeit verdient hätte, einschließlich fester Zulagen, aber ohne Aufwendungsersatz wie Auslösung oder Reisekosten.

Was passiert nach den 6 Wochen?

Dann endet die Zahlung durch den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld, in der Regel rund 70 % des Bruttoentgelts (maximal 90 % des Nettoentgelts) für bis zu 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren.

Bekommt der Arbeitgeber die Kosten erstattet?

Kleinbetriebe (in der Regel bis 30 Arbeitnehmer) nehmen am U1-Umlageverfahren teil und erhalten einen Teil der fortgezahlten Entgelte erstattet. Der Erstattungssatz hängt vom gewählten Tarif der Krankenkasse ab.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.